geschäftsübernahme: DACH-Leitfaden 2026 | CT Acquisitions

Aktualisiert Q3 2026 von CT Acquisitions.

Geschäftsübernahme im DACH-Mittelstand: der Leitfaden 2026 für Verkäufer und Nachfolger

Wer im Sommer 2026 in Deutschland, Österreich oder der Schweiz eine Geschäftsübernahme plant, ob als abgebender Inhaber oder als externer Nachfolger, blickt auf einen strukturell verschobenen Markt: Nach dem KfW Nachfolge-Monitor 2024 stehen 560.000 deutsche Mittelständler bis Ende 2027 vor einer Übergabe, 190.000 davon haben noch keine belastbare Lösung, und laut IfM Bonn werden 125.000 Übergaben allein aus Altersgründen fällig, rund 42.000 pro Jahr. Der klassische M&A-Markt deckt diese Zahl kapazitativ nicht. Dieser Leitfaden erklärt, wie eine Geschäftsübernahme im DACH-Raum wirklich funktioniert: welche Multiples aktuell gezahlt werden, welche Käufer aktiv sind, was ein Berater kostet, wie die Notarielle Beurkundung abläuft, und welche steuerlichen Weichen fünf bis sieben Jahre vor dem Signing gestellt werden müssen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Geschäftsübernahme betrifft laut KfW Nachfolge-Monitor 2024 rund 560.000 deutsche Mittelständler bis 2027, davon 190.000 ohne konkrete Nachfolgelösung.
  • DACH-EBITDA-Multiples liegen 2025 zwischen 4,5x (Micro-Cap-Handwerk) und 9,5x (Upper LMM, 10 bis 20 Millionen Euro EBITDA) nach dem Argos Wityu Index H2 2025.
  • Ein strukturierter Sell-Side-Prozess dauert 6 bis 9 Monate von Mandat bis Signing, plus 4 bis 12 Wochen bis Closing (EY M&A Barometer DACH H1 2025).
  • Die Notarielle Beurkundung nach § 15 GmbHG ist zwingend; bei 10 Millionen Euro Kaufpreis fallen 26.000 bis 35.000 Euro Notarkosten nach GNotKG an.
  • Über eine Holding-Struktur sinkt die effektive Steuerbelastung von 28,5 Prozent (Teileinkünfteverfahren) auf rund 1,5 Prozent nach § 8b KStG, bei siebenjähriger UmwStG-Sperrfrist.
  • Success Fees im DACH-LMM liegen zwischen 1 und 3 Prozent des Enterprise Value nach Lehman-Skala, mit Mindestgebühr 150.000 bis 500.000 Euro plus Retainer.
  • Aktivste Sponsor-Käufer 2024 bis 2026 sind Auctus, Ufenau, Halder, Waterland, Nord Holding, Findos, DBAG und Emeram, laut Merger Market DACH League Table.

Was macht ein Geschäftsübernahme-Berater konkret?

Ein Geschäftsübernahme-Berater strukturiert den Verkaufsprozess von der Vorbereitung bis zum Closing. Konkret erstellt er das Info-Memorandum, kuratiert die Long-List potenzieller Käufer, steuert den Datenraum bei Anbietern wie Drooms oder Datasite, verhandelt den Kaufvertrag samt Reps & Warranties und koordiniert Notariat, Bundeskartellamt und Investitionsprüfung. Sein Honorar liegt im DACH-LMM üblicherweise bei 1 bis 3 Prozent des Enterprise Value nach modifizierter Lehman-Skala.

Die Rolle eines Beraters bei der Geschäftsübernahme ist über die Jahre professionalisiert worden. Nach der Merger Market DACH 2024 League Table betreuten die zehn aktivsten Boutiquen und Investmentbanken 2024 gemeinsam rund 380 abgeschlossene DACH-Sell-Side-Mandate. Marktführer nach reiner Anzahl LMM-Sell-Side-Mandate ist Lincoln International (Frankfurt), gefolgt von Rothschild & Co, Lazard, Houlihan Lokey, Alantra, Oaklins und ACXIT Capital Partners.

Für Verkäufer im unteren Mittelstand mit einem Unternehmenswert zwischen 5 und 50 Millionen Euro übernimmt ein Berater sechs Kernaufgaben. Erstens die Vendor Due Diligence: Er lässt Financial Fact Book, Quality of Earnings und normalisierte EBITDA-Darstellung erstellen, damit potenzielle Käufer ein sauberes Zahlenwerk sehen und Kaufpreisabzüge nicht in der Verhandlung entstehen. Zweitens das Info-Memorandum, das die Investment Story, das Marktumfeld, die Finanzhistorie und die Wachstumsperspektive strukturiert. Drittens die Käuferauswahl: strategische Käufer, Financial Sponsors, Family Offices und Search Funds werden in der Long-List nach Passform priorisiert. Viertens die Prozesssteuerung mit Teaser-Versand, NDA-Pack, IM-Freigabe, Site Visits und Q&A. Fünftens die Verhandlung von SPA, W&I-Versicherung, Earn-Out und Escrow. Sechstens die Vollzugskoordination bis zur Kaufpreiszahlung.

In unserer Beratung DACH-Unternehmern sehen wir den größten Wertunterschied nicht in der Kaufpreis-Verhandlung, sondern in der Vorbereitung. Wer sechs bis zwölf Monate vor der ersten Käuferansprache mit einem Berater arbeitet, holt zwischen 0,5 und 1,5x EBITDA mehr heraus als der Inhaber, der den Prozess selbst startet. Der Grund ist unspektakulär: saubere Zahlen, definierte Working-Capital-Norm, dokumentierte Kunden- und Vertragswerte, und ein glaubwürdiger Management-Nachfolger.

Wie funktioniert eine Geschäftsübernahme im DACH-Raum 2026?

Eine Geschäftsübernahme im DACH-Raum 2026 folgt einem standardisierten Prozess über sieben Phasen: Vorbereitung (6 bis 10 Wochen), Marktansprache (3 bis 4 Wochen), Indikative Angebote (4 Wochen), Due Diligence und Management Presentations (6 bis 10 Wochen), Verbindliche Angebote (2 bis 3 Wochen), Verhandlung und Signing (3 bis 6 Wochen) und Closing (4 bis 12 Wochen). Der Gesamtprozess bei einem strukturierten Auktionsverfahren dauert 6 bis 9 Monate bis Signing, laut EY M&A Barometer DACH H1 2025.

Der DACH-M&A-Markt hat sich 2024 bis 2026 nach dem Zinsschock 2022 bis 2023 stabilisiert. Nach dem EY M&A Barometer DACH H1 2025 verzeichnete Deutschland 2024 rund 2.100 abgeschlossene M&A-Transaktionen mit einem Aggregatvolumen von etwa 82 Milliarden Euro (2023: 62 Milliarden Euro). Österreich schloss 315 Transaktionen bei rund 14 Milliarden Euro Volumen ab. Die Schweiz zählte nach KPMG Clarity on M&A 493 Transaktionen mit einem Aggregatvolumen von rund 122 Milliarden US-Dollar, getrieben durch mehrere Cross-Border-Megadeals.

Der Mittelstand bleibt das Rückgrat des Marktes: 65 bis 70 Prozent aller DACH-Transaktionen fallen in den Lower Mid Market mit einem Enterprise Value unter 250 Millionen Euro, über 80 Prozent der deutschen M&A-Deals betreffen Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Die Rückkehr der Sponsor-Buyer wird sichtbar: Nach der Zinswende der EZB von 4,50 Prozent auf 3,25 Prozent bis Ende 2025 stiegen die deutschen PE-Investitionen laut BVK-Statistik 2024 auf 12,3 Milliarden Euro (2023: 9,7 Milliarden Euro; Rekord 2021: 18,2 Milliarden Euro).

Die Verteilung nach Käufertypen im DACH-LMM sieht laut Merger Market DACH 2024 League Table so aus: 48 Prozent strategische Käufer, 42 Prozent Financial Sponsors (PE) und 10 Prozent Family Offices, Search Funds und MBIs. Search Funds nach US-Vorbild haben sich seit 2020 messbar etabliert; die Deutsche Search Fund Konferenz in Frankfurt zählte im Oktober 2025 rund 45 aktive deutschsprachige Sucher. Für Verkäufer mit einem EBITDA zwischen 1 und 5 Millionen Euro und einer klaren Nachfolgesituation sind Search Funds und Family Offices oft eine passendere Wahl als Standard-PE, weil die Halteperspektive langfristiger und die Management-Übernahme intensiver begleitet wird.

Welche EBITDA-Multiples werden im DACH-Mittelstand 2026 gezahlt?

Im DACH-Lower-Mid-Market zahlen Käufer 2025 zwischen 4,5x EBITDA (Micro-Cap-Handwerk mit 1 bis 3 Millionen Euro EBITDA) und 9,5x (Upper LMM mit 10 bis 20 Millionen Euro EBITDA). Software und SaaS erhalten Aufschläge von 2 bis 4x, MedTech 1,5 bis 2,5x, wiederkehrende Handwerks-Wartungsumsätze über 30 Prozent Anteil bringen einen zusätzlichen Multiplikator-Punkt. Die Werte stammen aus Argos Wityu Index H2 2025, DUB Multiples Report 2025 und FINANCE M&A Panel Q4 2025.

Die konkrete Multiples-Landschaft für den DACH-LMM im Jahr 2025 stellt sich wie folgt dar:

EBITDA-Bandbreite Median EV/EBITDA-Multiple 2025 Bandbreite (25 bis 75 %) Typische Käufer
€1 bis 3 Mio. (Micro-Cap / Handwerk) 4,5x bis 5,5x 3,5x bis 6,5x Search Fund, MBI, Family Office, Regionalstratege
€3 bis 10 Mio. (Klassischer Mittelstand) 6,0x bis 7,5x 5,0x bis 9,0x PE-Plattform (Auctus, Findos, Odewald KMU), Strategisch
€10 bis 20 Mio. (Upper LMM) 7,5x bis 9,5x 6,5x bis 11,0x Halder, DBAG, Emeram, Waterland, Bencis, Ufenau
€20 bis 100 Mio. (Mid Market) 9,0x bis 11,0x 8,0x bis 13,5x Equistone, Paragon, Triton, Ardian, IK Partners

Die sektoralen Aufschläge sind 2025 stärker geworden. Software und SaaS erzielen wegen der Recurring-Revenue-Struktur Aufschläge von 2 bis 4x, in reinen ARR-Modellen greifen Käufer teils auf Umsatzmultiples zurück. MedTech- und Pharma-Zulieferer sehen 1,5 bis 2,5x Premium, Erneuerbare Energien und Spezialmaschinenbau 1 bis 2x. SHK-Handwerksbetriebe (Sanitär, Heizung, Klima) profitieren vom Wärmepumpen-Boom und werden aktuell zwischen 5,0x und 7,0x gehandelt, mit zusätzlichem Multiplikator-Punkt bei wiederkehrenden Wartungsumsätzen über 30 Prozent. Klassischer zyklischer Maschinenbau sieht Abschläge von 0,5 bis 1x, Distressed-Situationen laufen bei 3,0x bis 4,5x. Die konkrete Bewertung sollte immer über einen strukturierten Bewertungsprozess nach IDW S1 abgesichert werden.

Welche Private-Equity-Plattformen kaufen aktuell im DACH-Raum?

Aktivste DACH-LMM-Sponsoren 2024 bis 2026 sind Auctus Capital Partners (München, Fund VI 650 Millionen Euro), Ufenau Capital Partners (Pfäffikon SZ, Ufenau VII 1 Milliarde Euro), Halder, Waterland Private Equity (Waterland VIII 2,5 Milliarden Euro), Nord Holding (Hannover, Evergreen), Findos Investor, Deutsche Beteiligungs AG (DBAG Fund VIII 1,1 Milliarden Euro), Emeram Capital Partners und Bencis Capital Partners. Verifizierbar über die BVK-Mitgliederliste und Merger-Market-Deal-Historie.

Die aktive PE-Landschaft im DACH-LMM lässt sich nach geografischem Fokus gliedern. In Deutschland gehören die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) in Frankfurt (börsennotiert im SDAX, DBAG Fund VIII 1,1 Milliarden Euro), Halder Beteiligungsberatung (Halder-GIMV Germany III mit 322 Millionen Euro), capiton AG in Berlin (capiton VI 560 Millionen Euro), Auctus Capital Partners in München (Fund VI 650 Millionen Euro mit Buy-and-Build-Fokus auf Dental, Optik, Veterinär, IT-Services), Findos Investor, Odewald KMU, Emeram Capital Partners, Paragon Partners (Paragon Fund IV 783 Millionen Euro) und Nord Holding (Hannover, Evergreen-Struktur seit 1969) zur ersten Adressebene.

In der Schweiz sind CGS Management (Pfäffikon SZ, Fund V CHF 500 Millionen), Invision Private Equity (Zug, Fund VI CHF 300 Millionen), Capvis Equity Partners (Zürich/Baar, Fund V CHF 1,2 Milliarden), Ufenau Capital Partners (Pfäffikon SZ, Ufenau VII 1 Milliarde Euro) und Patrimonium Private Equity die relevanten LMM-Adressen. In Österreich agieren Invest AG (Linz, Oberbank-Gruppe), Ithuba Capital (Wien) und die B&C Industrieholding (Wien).

Sehr aktiv im deutschsprachigen Buy-and-Build sind die niederländischen Sponsoren Waterland Private Equity (Waterland VIII 2,5 Milliarden Euro, Büros in München, Hamburg, Zürich) und Bencis Capital Partners (Bencis VI 700 Millionen Euro, Düsseldorfer Büro). Für Cross-Border-Situationen relevant sind IK Partners, Bridgepoint, Triton Partners, Ardian und Equistone Partners Europe mit deutschen Büros.

Die konkreten Deal-Referenzen 2024 bis 2026 zeigen die Aktivität. Nach dealreporter.de übernahm die Nord Holding 2024 die Metallbau Windeck in einer klassischen Nachfolgesituation. DBAG kaufte Bümach Engineering als Add-on. Afinum verkaufte die Karl Marbach GmbH (Werkzeugbau, Heilbronn) an einen strategischen Käufer. BID Equity beteiligte sich an der DUALIS GmbH IT Solution (Dresden). Im SHK-Segment baute Waterland die Weber Building Group mit rund 30 Add-on-Akquisitionen 2022 bis 2025 auf. Auctus Capital und Findos Investor konsolidierten die Haustec Group. Die KKR-Übernahme der Encavis AG (Hamburger Solarpark-Betreiber) 2024 zu einem Enterprise Value von 2,8 Milliarden Euro markiert die obere Grenze der DACH-Deal-Landschaft.

Was kostet eine Geschäftsübernahme: Honorare, Retainer, Success Fees?

Ein Sell-Side-Mandat im DACH-LMM kostet zwischen 250.000 Euro (kleine Boutique, EV 5 Millionen Euro) und 1,5 Millionen Euro (Bulge-Bracket, EV 100 Millionen Euro). Success Fee liegt bei 1 bis 3 Prozent des Enterprise Value nach modifizierter Lehman-Skala, Mindestgebühr 150.000 bis 500.000 Euro, Monthly Retainer 10.000 bis 30.000 Euro. Der BAFA-Zuschuss deckt bis zu 3.500 Euro je Beratung, kumulierbar bis dreifach, laut BAFA Programm Förderung unternehmerischen Know-hows.

Die Honorarstruktur eines M&A-Beraters folgt drei Bausteinen: einem monatlichen Retainer, einer Success Fee bei erfolgreichem Abschluss und optional Milestone-Zahlungen bei definierten Meilensteinen (Datenraum-Öffnung, LOI, Signing). Die Success Fee wird meist nach der Lehman-Skala oder einer modifizierten Doppel-Lehman-Skala berechnet. Klassische Lehman: 5 Prozent auf die erste Million, 4 Prozent auf die zweite, 3 Prozent auf die dritte, 2 Prozent auf die vierte und 1 Prozent auf alles darüber. Für DACH-LMM setzt sich zunehmend eine flache Formel von 1 bis 3 Prozent des Enterprise Value durch, mit expliziter Mindestgebühr.

Beratertyp Honorar-Struktur Deal-Größe (EV) Timeline (Mandat bis Signing) Typische DACH-Beispiele
Boutique / LMM-Spezialist Retainer €10 bis 20k/Monat, Success 1,5 bis 3 %, Min €150k bis €300k €5 bis 50 Mio. 6 bis 9 Monate Concentro, Livingstone, ACXIT, Proventis, Cortent
Regional-IB / Mid-Market-Boutique Retainer €20 bis 30k/Monat, Success 1,2 bis 2,5 %, Min €400k bis €750k €25 bis 250 Mio. 7 bis 10 Monate Lincoln International, Alantra, Oaklins, Raymond James, William Blair
Big Four Corporate Finance Retainer €25 bis 35k/Monat, Success 1,0 bis 2,0 %, Min €500k bis €1 Mio. €20 bis 500 Mio. 7 bis 10 Monate KPMG, EY-Parthenon, PwC Deals, Deloitte CF
Bulge-Bracket / Elite-Boutique Retainer €30 bis 50k/Monat, Success 0,8 bis 1,5 %, Min €1 bis 2 Mio. €100 Mio.+ 8 bis 12 Monate Rothschild & Co, Lazard, Houlihan Lokey, Jefferies

Der BAFA-Zuschuss über das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows reduziert die Vorbereitungskosten spürbar: Bis zu 3.500 Euro je Beratung sind förderfähig, mit 50 bis 80 Prozent Förderquote je nach Bundesland. Bis zu drei Beratungen sind kumulierbar, was praktisch ein Budget von rund 10.500 Euro Zuschuss ermöglicht. Der Antrag muss über die BAFA-Leitstelle vor Beratungsbeginn gestellt werden. Für Übernehmer (MBI, MBO) sind der ERP-Gründerkredit KfW 067/068 (bis 25 Millionen Euro Kreditvolumen) und das ERP-Kapital für Gründung KfW 058 (Nachrangdarlehen bis 500.000 Euro) die Standard-Finanzierungsbausteine.

Wie unterscheidet sich Asset Deal von Share Deal steuerlich?

Beim Share Deal werden die Gesellschaftsanteile übertragen, beim Asset Deal einzelne Wirtschaftsgüter. Verkäufer bevorzugen den Share Deal wegen des Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG): 60 Prozent des Gewinns steuerpflichtig, 40 Prozent steuerfrei, effektiv rund 28,5 Prozent bei Spitzensteuersatz. Käufer bevorzugen den Asset Deal wegen Step-up der Buchwerte und AfA auf Firmenwert über 15 Jahre (§ 7 EStG). Der Kaufpreis kompensiert diesen Konflikt typischerweise durch eine höhere Bewertung bei Share Deal.

Der klassische Konflikt zwischen Verkäufer- und Käuferpräferenz beim Deal-Design entsteht aus der steuerlichen Asymmetrie. Für den Verkäufer als natürliche Person mit GmbH-Anteil im Privatvermögen (über 1 Prozent Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre) greift § 17 EStG mit dem Teileinkünfteverfahren: 60 Prozent des Veräußerungsgewinns unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent Reichensteuer plus Solidaritätszuschlag), 40 Prozent bleiben steuerfrei. Bei Spitzensteuersatz ergibt das eine effektive Belastung von rund 28,5 Prozent (60 % × 47,475 %).

Verkauft dagegen eine Kapitalgesellschaft (etwa eine Holding-GmbH) ihre Beteiligung, greift § 8b KStG: 95 Prozent des Gewinns sind steuerfrei, 5 Prozent gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe. Die effektive Belastung liegt bei rund 1,5 Prozent (5 % × 30 %) und ist der Grund, warum Holding-Strukturen im Vorfeld eines Verkaufs so populär sind. Der Haken: Bei Einbringung nach § 20 UmwStG zu Buchwerten gilt die siebenjährige Sperrfrist des § 22 UmwStG. Wird die Holding zu kurz vor dem Verkauf gegründet, entsteht ein Sperrfristverstoß mit rückwirkender Besteuerung.

Für den Käufer sieht die Rechnung umgekehrt aus. Beim Asset Deal darf er die Wirtschaftsgüter zu Verkehrswerten aktivieren (Step-up), was für spätere Abschreibungen genutzt wird. Der Firmenwert wird nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG über 15 Jahre linear abgeschrieben. Beim Share Deal entfällt dieser Step-up. Der Kaufpreisunterschied zwischen beiden Strukturen liegt bei einem typischen LMM-Deal zwischen 5 und 15 Prozent des Enterprise Value, je nach Steuerprofil des Käufers und dem Abschreibungspotenzial des Assets. Zusätzlich ermöglicht der Asset Deal Cherry-Picking: Der Käufer wählt gezielt aus, welche Verbindlichkeiten übernommen werden, und lässt Altlasten beim Verkäufer.

Umsatzsteuerlich ist der Share Deal ein nicht steuerbarer Umsatz. Der Asset Deal wird bei Fortführung des Unternehmens als Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG, § 1 Abs. 1a UStG) behandelt und ist ebenfalls nicht steuerbar. Grunderwerbsteuer ist die zentrale Falle: Bei Share Deals an grundbesitzenden Gesellschaften greift seit 01.07.2021 die verschärfte Missbrauchsregel §§ 1 Abs. 2a, 2b, 3 GrEStG bereits ab einer Anteilsübertragung von 90 Prozent innerhalb von 10 Jahren (vorher 95 %/5 Jahre). Der Steuersatz variiert bundeslandabhängig zwischen 3,5 Prozent (Bayern, Sachsen) und 6,5 Prozent (Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein, Saarland).

Welche § 16 EStG-Freibeträge gelten beim Verkauf?

Nach § 16 Abs. 4 EStG gibt es einen Freibetrag von 45.000 Euro bei Vollendung des 55. Lebensjahres oder dauernder Berufsunfähigkeit. Der Freibetrag schmilzt ab einem Veräußerungsgewinn von 136.000 Euro ab und ist ab 181.000 Euro vollständig aufgezehrt. Zusätzlich gewährt § 34 EStG einmalig einen ermäßigten Steuersatz (56 Prozent des Durchschnittssteuersatzes, mindestens 14 Prozent) für Veräußerungsgewinne bis 5 Millionen Euro. Beide Vergünstigungen sind einmal im Leben nutzbar.

Die deutschen Freibeträge klingen attraktiv, sind aber im LMM-Kontext oft irrelevant. Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG von 45.000 Euro gilt für Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften, wird aber sinngemäß auch auf § 17 EStG-Fälle angewendet. Voraussetzung ist die Vollendung des 55. Lebensjahres oder eine dauernde Berufsunfähigkeit. Der Freibetrag reduziert sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro übersteigt. Bei einem Gewinn von 181.000 Euro ist er komplett aufgezehrt, was bei einem klassischen LMM-Deal mit einem Enterprise Value von 10 oder 20 Millionen Euro faktisch keine Rolle spielt.

Deutlich relevanter ist die Fünftelregelung beziehungsweise der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG. Für Veräußerungsgewinne bis 5 Millionen Euro kann bei Personen ab 55 Jahren oder mit dauerhafter Berufsunfähigkeit einmal im Leben ein ermäßigter Steuersatz von 56 Prozent des Durchschnittssteuersatzes (mindestens 14 Prozent) beantragt werden. Bei größeren Gewinnen greift die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG: Der Gewinn wird für die Steuerberechnung in fünf Teile aufgeteilt, was progressionsmildernde Wirkung hat, aber bei bereits ausgeschöpftem Spitzensteuersatz kaum noch entlastet.

Ein häufiger Fehler in der Beratung: Das Halbeinkünfteverfahren wird umgangssprachlich noch verwendet, ist aber seit 2009 durch das Teileinkünfteverfahren abgelöst. Korrekt heute: 60 Prozent steuerpflichtig, 40 Prozent steuerfrei. In Österreich gilt für Betriebsveräußerungen der Hälftesteuersatz nach § 37 EStG bei Vollendung des 60. Lebensjahres und Einstellung der Erwerbstätigkeit; dieser darf ebenfalls einmal im Leben und nach siebenjähriger Behaltefrist genutzt werden. In der Schweiz ist der Kapitalgewinn im Privatvermögen bei nicht gewerbsmäßigem Handel steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG), was den Schweizer Kernvorteil darstellt, allerdings unter dem Vorbehalt der indirekten Teilliquidation und der Transposition (fünf Jahre Sperrfrist).

Wie lange dauert ein Geschäftsübernahme-Prozess?

Ein DACH-LMM-Sell-Side-Prozess mit strukturiertem Auktionsverfahren dauert typischerweise 6 bis 9 Monate von der Mandatserteilung bis zum Signing. Danach folgen 4 bis 12 Wochen bis zum Closing, abhängig von Kartellfreigaben (BKartA, WEKO, BWB), Investitionsprüfung (BMWK nach AWG/AWV) und weiteren Vollzugsbedingungen. Bilaterale Verhandlungen ohne Auktion schließen häufig in 3 bis 5 Monaten ab, laut FINANCE M&A Panel Q4 2025.

Die Timeline eines vollen strukturierten Prozesses lässt sich in sieben Phasen aufteilen, die operativ überlappend geplant werden:

Phase Dauer Kernaktivität Beteiligte
1. Vorbereitung 6 bis 10 Wochen Vendor DD, Info-Memorandum, Financial Fact Book, Long-List, NDA-Pack Verkäufer, M&A-Berater, Steuerberater, Anwalt
2. Marktansprache Phase 1 3 bis 4 Wochen Teaser-Versand, NDA-Verhandlung, IM-Freigabe M&A-Berater, Interessenten
3. Indikative Angebote (IOI) 4 Wochen Bewerber legen indikative Angebote vor Käufer, Verkäufer
4. DD und Management Presentations 6 bis 10 Wochen Datenraum, Q&A, Site Visits, MP-Sessions Käufer, DD-Berater (Big Four), Management
5. Verbindliche Angebote 2 bis 3 Wochen Binding Offers mit markierter SPA Käufer, Rechtsberater
6. Verhandlung und Signing 3 bis 6 Wochen SPA-Verhandlung, W&I-Placement, Notariat Kanzlei, Notariat, W&I-Broker
7. Closing (Vollzug) 4 bis 12 Wochen Kartellfreigabe, Investitionsprüfung, Kaufpreiszahlung BKartA, BMWK, Kartellanwälte

Die tatsächliche Dauer hängt von drei Faktoren ab. Erstens der Vorbereitungsqualität: Ein Verkäufer, der bereits ein sauberes Financial Fact Book, dokumentierte Kundenverträge und eine definierte Working-Capital-Norm mitbringt, spart in Phase 4 bis zu vier Wochen. Zweitens der Käuferstruktur: Sponsor-Käufer mit Finanzierungsbedarf brauchen tendenziell länger als strategische Käufer mit interner Kasse. Drittens der regulatorischen Komplexität: Fälle mit BKartA-Anmeldepflicht (Weltumsatz über 500 Millionen Euro, Inlandsumsatz zweier Beteiligter über 50 beziehungsweise 17,5 Millionen Euro) haben zusätzliche 25 Arbeitstage Phase-I-Prüfung, bei Vertiefung 90 Arbeitstage Phase II.

Welche Unterlagen erwarten Käufer im Datenraum?

Ein DACH-LMM-Datenraum umfasst typischerweise 200 bis 500 Dokumente in acht Streams: Financial DD, Tax DD, Commercial DD, Legal DD, Operational DD, Environmental DD, HR DD und IT/Cyber DD. Marktführende VDR-Provider sind Datasite, Intralinks (SS&C), Firmex, iDeals, Ansarada und der deutsche Anbieter Drooms mit Frankfurt HQ. Q&A-Volumen liegt bei LMM-Deals zwischen 200 und 500 Fragen, bei Mid-Market-Deals über 1.000.

Die Struktur des Datenraums folgt einer festen Logik, die von Big-Four-DD-Praxen wie KPMG, EY-Parthenon, PwC Deals und Deloitte standardisiert worden ist. Diese vier decken laut Mergermarket 2024 Advisory Study rund 65 Prozent der Buy-Side-DD-Mandate im DACH-LMM ab.

Die Kernstreams:

Die Wahl des VDR-Anbieters richtet sich meist nach Compliance-Anforderungen und Team-Größe. Drooms hat im DACH-Markt den höchsten Marktanteil bei Mittelstands-Deals, weil das Frankfurter HQ und die DSGVO-native Architektur Vertrauen bei deutschen Verkäufern schaffen. Datasite und Intralinks dominieren bei Cross-Border-Deals mit US-Käufern. Firmex und iDeals werden häufiger für kleinere Deals unter 20 Millionen Euro Enterprise Value gewählt.

Wie läuft die Notarielle Beurkundung des GmbH-Anteilsverkaufs?

Nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG müssen sowohl der schuldrechtliche Kaufvertrag als auch die dingliche Anteilsabtretung notariell beurkundet werden. Bei 10 Millionen Euro Kaufpreis fallen nach GNotKG rund 26.000 bis 35.000 Euro Notarkosten an. In Österreich verlangt § 76 GmbHG einen Notariatsakt, in der Schweiz Art. 785 OR eine öffentliche Beurkundung bei Stammanteilen der GmbH. Bei Aktien der AG ist die Übertragung formfrei.

Die deutsche Regel ist eindeutig: Ohne notarielle Beurkundung ist der Anteilsverkauf zivilrechtlich unwirksam. Das gilt sowohl für den Verpflichtungsvertrag (den Kaufvertrag im engeren Sinne) als auch für die Anteilsabtretung selbst. In der Praxis wird beides in einem Beurkundungstermin zusammengefasst. Der Notar liest den Vertrag komplett vor, ergänzt Änderungen aus der Live-Verhandlung, sammelt Unterschriften und stellt die Anlagen (SPA, Zeichnungsverzeichnis, Anteilsübergang) zusammen.

Die Notargebühren richten sich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) und dem Geschäftswert. Bei einem Kaufpreis von 10 Millionen Euro liegen die Notarkosten typischerweise zwischen 26.000 und 35.000 Euro. Sie werden meist paritätisch zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, können aber vertraglich anders verteilt werden. Bei größeren Deals über 60 Millionen Euro degressiv skaliert, wodurch die relative Belastung sinkt.

Praktisch relevant sind drei Punkte. Erstens: Notartermine haben Vorlaufzeit. Bei größeren Kanzleien in Frankfurt, München oder Hamburg sollten Verkäufer mit vier bis sechs Wochen Vorlauf planen. Zweitens: Die Übersetzung. Bei internationalen Käufern mit englischsprachiger Kaufvertragsstruktur muss der Notar entweder zweisprachig arbeiten oder eine beglaubigte Übersetzung beibringen. Beides erhöht die Gebühren. Drittens: Die Vollzugsbedingungen. Zwischen Signing (notarielle Beurkundung) und Closing (Kaufpreiszahlung, Anteilsübergang) liegen häufig mehrere Wochen für Kartellfreigabe und Investitionsprüfung. Der Kaufvertrag muss den Umgang mit dem Zeitraum präzise regeln, insbesondere die MAC-Klausel, das No-Leakage-Prinzip bei Locked-Box-Strukturen und die Zinsberechnung ab Locked-Box-Datum.

In Österreich verlangt § 76 GmbHG einen Notariatsakt für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen. In der Schweiz gilt für Stammanteile der GmbH nach Art. 785 OR die öffentliche Beurkundung, für Aktien der AG hingegen die formfreie Übertragung durch Indossament oder Zession. Wer über eine Schweizer AG verkauft, spart den Beurkundungsaufwand, muss aber die Aktienübergabe (bei Namensaktien mit Eintragung ins Aktienbuch) korrekt dokumentieren.

Welche BKartA-Fusionskontrollschwellen sind zu beachten?

Nach § 35 GWB entsteht Anmeldepflicht beim Bundeskartellamt bei weltweitem Umsatz aller Beteiligten über 500 Millionen Euro, Inlandsumsatz eines Beteiligten über 50 Millionen Euro und eines weiteren über 17,5 Millionen Euro. Die Bagatellklausel nach § 35 Abs. 2 GWB befreit Ziele mit Inlandsumsatz unter 20 Millionen Euro, was viele LMM-Deals abdeckt. Zusätzlich seit 2021 die Transaktionswertschwelle bei Kaufpreis über 400 Millionen Euro mit erheblicher Inlandstätigkeit.

Die kartellrechtliche Prüfung ist bei DACH-LMM-Deals oft kein Thema, weil viele Zielunternehmen mit einem Inlandsumsatz unter 20 Millionen Euro über die Bagatellklausel des § 35 Abs. 2 GWB anmeldefrei sind. Sobald Umsatzschwellen erreicht werden, muss vor dem Vollzug beim Bundeskartellamt angemeldet werden. Das BKartA hat 25 Arbeitstage für die Phase-I-Prüfung, bei Vertiefung 90 Arbeitstage für Phase II.

In Österreich prüft die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nach KartG bei Weltumsatz über 300 Millionen Euro, Österreich-Umsatz über 30 Millionen Euro und zwei Beteiligten mit je über 1 Million Euro Weltumsatz. In der Schweiz greift die WEKO nach KG bei Weltumsatz über 2 Milliarden Franken oder bei Schweizer Umsatz zweier Beteiligter je über 500 Millionen Franken. Auf EU-Ebene gilt die FKVO 139/2004: Anmeldung bei DG Comp in Brüssel bei Gesamtumsatz weltweit über 5 Milliarden Euro und je über 250 Millionen Euro EU-Umsatz zweier Beteiligter.

Wichtiger Zusatzaspekt für Cross-Border-Deals: Die Investitionsprüfung (FDI-Screening) nach AWG/AWV in Deutschland. Nicht-EU-Investoren müssen ihren Erwerb dem BMWK melden, sobald sie 10 Prozent (kritische Infrastruktur, Verteidigung, Rüstung) beziehungsweise 25 Prozent (allgemein) an deutschen Unternehmen bestimmter Sektoren erwerben. Die Prüfliste wurde 2020 verschärft und umfasst nun Gesundheit, KI, Biotech, Robotik, Halbleiter und Quantentechnologie. Österreich hat ein analoges InvKG, die Schweiz hat 2024 das Investitionsprüfgesetz beschlossen mit voraussichtlichem Inkrafttreten 2026.

Für Verkäufer relevant: Die Kartellprüfung ist eine typische Vollzugsbedingung im Kaufvertrag. Der Kaufpreis wird erst nach positiver Freigabe fällig. Käufer mit klarer BKartA-Prognose (etwa PE-Sponsoren ohne relevante Bestandsbeteiligungen) können den Prozess in 4 bis 6 Wochen abschließen. Strategische Käufer mit Marktüberlappung riskieren Phase-II-Prüfungen, die den Closing-Termin um 3 bis 4 Monate verzögern. Dies muss in der Locked-Box-Struktur und der Zinsberechnung sauber abgebildet sein.

Wie strukturiert man Earn-out und Kaufpreis-Anpassungen?

Ein Earn-out umfasst typischerweise 20 bis 40 Prozent des Kaufpreises mit Laufzeit 2 bis 3 Jahre nach Closing. Die häufigste Metrik ist EBITDA (streitanfällig wegen Definitionsspielraum), gefolgt von Umsatz und definierten Meilensteinen. Laut FINANCE M&A Panel Q4 2024 enthielten rund 34 Prozent aller DACH-LMM-Sponsor-Deals eine Earn-Out-Komponente (Anstieg von 22 Prozent 2021). Streitschlichtung über Schiedsgutachter ist Standard.

Die Kaufpreisformel selbst folgt zwei Grundmodellen. Die Locked Box-Struktur ist in Europa und im DACH-Raum dominant. Nach der Freshfields Locked Box Study 2024 nutzen rund 60 bis 70 Prozent der DACH-Deals dieses Modell. Der Kaufpreis wird auf einer Referenzbilanz zu einem definierten Locked-Box-Datum fixiert. Der Verkäufer garantiert No Leakage zwischen Locked-Box-Datum und Closing, der Käufer trägt das operative Risiko und profitiert von Erträgen ab Locked-Box-Datum. Ein Value Accrual (Ticker) verzinst den Kaufpreis zwischen Locked Box und Closing.

Die Alternative sind Completion Accounts (Closing Accounts), bei denen der Kaufpreis nach Closing anhand einer Stichtagsbilanz angepasst wird. Typische Adjustierungen: Netto-Verschuldung (Cash minus Debt), Working Capital gegen normalisiertes Working Capital. Aufwändiger und streitanfälliger, dafür in den USA Standard und bei US-Käufern präferiert. Der größte Streitpunkt bleibt die Definition des normalisierten Working Capital, meist der Durchschnitt der letzten zwölf Monate.

Der Earn-out ist ein Kaufpreisbestandteil, der Bewertungslücken zwischen Käufer- und Verkäufererwartung schließt. In der DACH-Praxis 2024 stieg der Anteil von Deals mit Earn-Out-Komponente laut FINANCE M&A Panel von 22 auf 34 Prozent, Folge des Bewertungsgaps nach der Zinswende. Streitanfällige Metriken (EBITDA-basiert) sollten durch Umsatz-Earnouts oder Meilenstein-Trigger (Zulassungen, Kundengewinnung) ergänzt oder ersetzt werden.

Zwei weitere Sicherungsinstrumente sind zu strukturieren. Erstens die W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity Insurance). Nach dem Marsh JLT Global M&A Insurance Trends Report 2024/2025 nutzen rund 45 Prozent der DACH-Sell-Side-Transaktionen über 25 Millionen Euro Enterprise Value eine W&I-Versicherung, in Sponsor-to-Sponsor-Transaktionen über 75 Prozent. Prämien liegen bei 0,9 bis 1,4 Prozent der Deckungssumme, Deckung typischerweise 10 bis 30 Prozent des Kaufpreises, Selbstbehalt 0,5 Prozent des Enterprise Value. Aktive DACH-Anbieter sind AIG, Marsh, Aon, Howden M&A, Willis Towers Watson, BMS, Liberty Global Transaction Solutions, HDI Global Specialty, Chubb und AXA XL. Zweitens der Escrow: 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises, wenn keine W&I; 2 bis 5 Prozent bei W&I. Laufzeit meist 18 bis 24 Monate, separater Steuer-Escrow bis Verjährungsende (5 bis 7 Jahre) möglich.

Wie interviewt man einen deutschen M&A-Berater richtig?

Ein Beauty Contest mit drei bis fünf M&A-Beratern über zwei Wochen ist der Standard. Die Kernfragen: Wie viele vergleichbare Deals hat das Team in den letzten 24 Monaten in der Zielbranche und Größenklasse abgeschlossen? Wer aus dem Pitch-Team führt tatsächlich das Mandat? Wie ist die Honorarstruktur (Retainer, Success, Milestone)? Welche konkrete Long-List potenzieller Käufer schlägt der Berater vor? Referenzen von drei vergleichbaren Sell-Side-Verkäufern sind Pflicht.

Die Auswahl eines M&A-Beraters entscheidet über 0,5 bis 1,5x EBITDA in der finalen Bewertung. Ein strukturierter Beauty Contest folgt drei Schritten. Erstens ein Longlist-Aufruf: fünf bis acht in Frage kommende Boutiquen und Regional-IBs erhalten ein Teaser-Dokument mit Basiszahlen (Umsatz, EBITDA, Sektor, geplante Timing) unter NDA. Zweitens der Pitch: drei bis fünf Berater präsentieren ihre Ideen zu Positionierung, Käuferauswahl, Honorarstruktur und Timeline. Drittens die Referenzcheck-Phase: der Verkäufer telefoniert mit drei Referenzverkäufern des Beraters aus vergleichbaren Sektoren.

Die zentralen Prüfpunkte im Pitch. Erstens die Sektor-Erfahrung: Wie viele vergleichbare Deals hat der Berater in den letzten 24 Monaten abgeschlossen? Ein Handwerks-Rollup-Verkäufer sollte einen Berater wählen, der bereits SHK-, Elektro- oder Handwerks-Deals begleitet hat. Zweitens die Deal-Team-Struktur: Wer aus dem Pitch-Team wird tatsächlich das Mandat führen? Es passiert, dass Partner den Pitch machen, aber die operative Arbeit an Assistenten delegieren. Drittens die Käufer-Zugriffs-Netzwerke: Wie viele qualifizierte Käufer aus Sponsor-, Strategie- und Family-Office-Segment kann der Berater direkt erreichen? Die Long-List sollte 40 bis 80 Namen umfassen, mit einer erwartbaren Antwortquote von 30 bis 40 Prozent.

Konkret für DACH-LMM-Verkäufer bieten sich verschiedene Beratergruppen an. Für EV zwischen 5 und 30 Millionen Euro sind Boutiquen wie Concentro, Livingstone, ACXIT, Proventis und Angermann naheliegend. Für EV zwischen 25 und 150 Millionen Euro dominieren Lincoln International, Alantra, Oaklins, Raymond James und William Blair. Für EV über 100 Millionen Euro sind Rothschild, Lazard, Houlihan Lokey und Jefferies die Standardadressen. Big-Four-Corporate-Finance-Praxen (KPMG, EY-Parthenon, PwC, Deloitte) decken die Bandbreite ab, sind aber häufiger Buy-Side-DD-Berater als Sell-Side-Lead.

Welche Red Flags sollten Sie vermeiden?

Die häufigsten Red Flags bei einer Geschäftsübernahme betreffen Kundenkonzentration über 25 Prozent auf einen Kunden (Multiple-Abschlag von 1 bis 2x EBITDA), Inhaberabhängigkeit im operativen Geschäft (Abschlag 1x), unbereinigte EBITDA-Darstellung, latente Steuerrisiken und fehlende Nachfolgeplanung im Management. Weitere kritische Punkte: Working-Capital-Volatilität, unklare Verlustvortragskette nach § 8c KStG und fehlende ESG-Dokumentation ab 250 Mitarbeitern.

Auf der Verkäuferseite entstehen die häufigsten Wertvernichter in der Vorbereitungsphase. Kundenkonzentration ist der größte Kill-Faktor: Wenn ein einziger Kunde mehr als 25 Prozent des Umsatzes ausmacht, sehen Käufer ein Klumpenrisiko und ziehen den Multiple um 1 bis 2x EBITDA ab. Die Abhilfe: strukturierte Diversifikation zwei bis drei Jahre vor dem Verkauf, plus vertragliche Bindung des Großkunden durch mehrjährige Rahmenverträge.

Inhaberabhängigkeit ist der zweitgrößte Faktor. Wenn der Verkäufer selbst der Vertriebsvorstand ist oder die technische Führung persönlich übernimmt, senkt das den Multiple um bis zu 1x EBITDA. Käufer wollen sehen, dass eine zweite Managementebene existiert und die operativen Prozesse ohne den Verkäufer funktionieren. Wer 24 Monate vor dem Verkauf einen COO oder Vertriebsleiter aufbaut und operative Verantwortung überträgt, holt bei einem Handwerksbetrieb mit 5 Millionen Euro EBITDA schnell 5 Millionen Euro zusätzlichen Kaufpreis heraus.

Unbereinigte EBITDA-Darstellung ist ein Verhandlungsrisiko in der DD. Ein Verkäufer, der private Reisekosten, Familienangehörige auf der Payroll, überhöhte Geschäftsführergehälter oder außerordentliche Umsätze nicht normalisiert, gibt dem Käufer Argumentationsspielraum für Kaufpreisabzüge. Die saubere Vendor Quality of Earnings mit dokumentierter Bereinigung ist Standard.

Latente Steuerrisiken sind der Klassiker. Nicht abgeschlossene Betriebsprüfungen, unklare Verlustvortragskette nach § 8c KStG (schädlicher Beteiligungserwerb ab 50 Prozent Anteilserwerb) und Grunderwerbsteuer-Fallen (§ 1 Abs. 2a GrEStG bei Share Deals an grundbesitzenden Gesellschaften mit 90 Prozent Anteilsübergang in 10 Jahren) müssen vor Signing sauber dokumentiert oder durch spezifische Freistellungen abgedeckt werden. Käufer verlangen häufig einen separaten Steuer-Escrow bis Verjährungsende (5 bis 7 Jahre).

Kartellrechtliche und regulatorische Blindstellen sind der dritte Risikoblock. Wer nicht früh prüft, ob die BKartA-Anmeldepflicht greift, ob die AWG/AWV-Investitionsprüfung ausgelöst wird oder ob BaFin-Inhaberkontrollverfahren anstehen, riskiert einen Signing-Termin, der wegen fehlender Vollzugsbedingungen nicht wie geplant zum Closing führt.

Bereit für den nächsten Schritt?

Wenn Sie 6 bis 18 Monate von einem Unternehmensverkauf entfernt sind und einen deutschsprachigen M&A-Berater suchen, der internationale Käufer erreichen kann, ist ein 30-minütiges Erstgespräch der richtige nächste Schritt. Kein Vertrag, kein Retainer, nur Klarheit über Ihre Optionen und einen ehrlichen Blick auf Bewertungsspanne, Timeline und passende Käuferstruktur für Ihre Geschäftsübernahme.

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Häufig gestellte Fragen

Was macht ein Berater bei einer Geschäftsübernahme konkret?

Ein M&A-Berater strukturiert den Prozess von der Vorbereitung bis zum Closing. Er erstellt das Info-Memorandum, kuratiert die Käuferliste, steuert den Datenraum bei Anbietern wie Drooms oder Datasite, verhandelt den Kaufvertrag samt Reps & Warranties und koordiniert Notariat, Bundeskartellamt und Investitionsprüfung. Sein Honorar liegt im DACH-LMM meist zwischen 1 und 3 Prozent des Enterprise Value nach modifizierter Lehman-Skala. Details zur Auswahl und Honorarstruktur finden Sie in unserem Leitfaden zur Unternehmensverkauf-Beratung.

Wie lange dauert eine Geschäftsübernahme im DACH-Raum?

Ein strukturierter Auktionsprozess dauert im DACH-LMM zwischen 6 und 9 Monaten von Mandat bis Signing, plus 4 bis 12 Wochen bis Closing. Bilaterale Verhandlungen ohne Auktion schließen häufig in 3 bis 5 Monaten ab. Die Vorbereitungsphase (Vendor DD, IM, Long-List) sollte drei bis sechs Monate vor der ersten Käuferansprache begonnen werden. Steuerplanung braucht sogar fünf bis sieben Jahre Vorlauf, insbesondere für die Holding-Strukturierung nach § 22 UmwStG-Sperrfrist.

Welche EBITDA-Multiples zahlt der DACH-Mittelstand 2026?

Nach Argos Wityu H2 2025 und DUB Multiples Report 2025 zahlen Käufer im DACH-LMM zwischen 4,5x EBITDA (Micro-Cap-Handwerk mit 1 bis 3 Millionen Euro EBITDA) und 9,5x (Upper LMM mit 10 bis 20 Millionen Euro EBITDA). Software und SaaS erhalten Aufschläge von 2 bis 4x, MedTech 1,5 bis 2,5x, zyklischer Maschinenbau Abschläge von 0,5 bis 1x. SHK-Handwerksbetriebe mit wiederkehrenden Wartungsumsätzen über 30 Prozent Anteil erreichen 6,0x bis 8,0x.

Wie hoch ist die Steuerbelastung beim GmbH-Anteilsverkauf?

Eine natürliche Person zahlt nach Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) effektiv rund 28,5 Prozent bei Spitzensteuersatz. Über eine Holding-GmbH nach § 8b KStG sinkt die Belastung auf rund 1,5 Prozent (95 Prozent steuerfrei, 5 Prozent nicht abziehbare Betriebsausgabe). Voraussetzung ist die siebenjährige Sperrfrist der Einbringung nach § 22 UmwStG. Details zur Struktur finden Sie in unserem Steuerleitfaden für den Firmenverkauf.

Wann greift die Notarielle Beurkundung beim GmbH-Anteilsverkauf?

Nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG sind sowohl der schuldrechtliche Kaufvertrag als auch die dingliche Anteilsabtretung notariell zu beurkunden. Bei 10 Millionen Euro Kaufpreis fallen nach GNotKG rund 26.000 bis 35.000 Euro Notarkosten an, meist paritätisch geteilt. In Österreich verlangt § 76 GmbHG einen Notariatsakt, in der Schweiz Art. 785 OR eine öffentliche Beurkundung bei GmbH-Stammanteilen. Bei Schweizer AG-Aktien ist die Übertragung formfrei möglich.

Ab welcher Schwelle greift die Fusionskontrolle des Bundeskartellamts?

Nach § 35 GWB entsteht Anmeldepflicht bei weltweitem Umsatz über 500 Millionen Euro, Inlandsumsatz eines Beteiligten über 50 Millionen Euro und eines weiteren über 17,5 Millionen Euro. Zielunternehmen mit Inlandsumsatz unter 20 Millionen Euro sind über die Bagatellklausel nach § 35 Abs. 2 GWB anmeldefrei, was viele LMM-Deals abdeckt. Zusätzlich gilt seit 2021 die Transaktionswertschwelle bei Kaufpreis über 400 Millionen Euro mit erheblicher Inlandstätigkeit.

Was kostet eine Geschäftsübernahme-Beratung im DACH-Raum?

Im DACH-LMM liegt die Success Fee bei 1 bis 3 Prozent des Enterprise Value nach modifizierter Lehman-Skala, mit Mindestgebühr 150.000 bis 500.000 Euro. Hinzu kommen Monthly Retainer von 10.000 bis 30.000 Euro und optional Milestone Fees. Der BAFA-Zuschuss über das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows deckt bis zu 3.500 Euro je Beratung, mit bis zu drei Beratungen kumulierbar. Der ERP-Gründerkredit KfW 067/068 finanziert Übernehmer bis 25 Millionen Euro Kreditvolumen.

Wie unterscheiden sich Deutschland, Österreich und die Schweiz steuerlich?

In Deutschland gilt das Teileinkünfteverfahren (effektiv rund 28,5 Prozent bei Spitzensteuersatz) oder die Holding-Struktur nach § 8b KStG (effektiv rund 1,5 Prozent). In Österreich greift die KESt mit 27,5 Prozent auf Anteilsverkäufe im Privatvermögen, mit Hälftesteuersatz nach § 37 EStG für Personen ab 60 Jahren bei siebenjähriger Behaltefrist. In der Schweiz ist der Kapitalgewinn im Privatvermögen bei nicht gewerbsmäßigem Handel steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG), allerdings unter dem Vorbehalt der indirekten Teilliquidation und der Transposition (5-Jahres-Sperrfrist). Details in unserer Nachfolge-Übersicht.

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